Gesetzliche Bio-Richtlinien

Gesetzliche Richtlinien in der kontrolliert biologische Landwirtschaft:


Bio schützt unsere Lebensgrundlagen - Boden, Wasser und Luft!

Keine Verwendung von chemisch-synthetischen Bioziden (Lebenstötern), Wachstumsregulatoren und energieintensiven chemischen Düngemitteln.

Durch sorgfältige Bearbeitung des Bodens, Ausbringung von Kompost und gut aufbereiteten Wirtschaftsdünger wird das Bodenleben gefördert. Böden haben einen höheren Humusanteil und mehr Wasserspeicherkraft (bessere Erträge auch bei hohen Niederschlägen oder bei Trockenheit).

 

Bio ist garantiert gentechnikfrei

Lebensmittel dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten und Tiere dürfen nicht mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. Verwendung von biologischem Saatgut.

 

Bio achtet auf artgerechte Tierhaltung

Es werden besonders tierfreundliche Haltungssysteme verwendet. Auslauf oder Weidegang muss möglich sein. Das Futter muss aus biologischer Herkunft stammen.

 

Bio wird strengstens kontrolliert
Jeder Biobetrieb wird mindestens einmal im Jahr  von einer unabhängigen Kontrollstelle vollständig überprüft. Zusätzlich führt die Kontrollstelle auch unangekündigte Inspektionsbesichtigungen durch.

 

Bio wirtschaftet möglichst in geschlossenen Kreisläufen

Was am Hof anfällt, wird wiederverwendet. So wird etwa Kompost erzeugt. Mist, Jauche und Gülle werden als Wirtschaftsdünger verwendet oder Leguminosen zur Stickstoffbindung im Boden angebaut. Der Einsatz von Kunstdünger, dessen Herstellung sehr energieintensiv ist, ist verboten.

 

Bio nützt natürliche Selbstregulierungsmechanismen

Durch vielfältige Fruchtfolge, Einsatz von Nützlingen, schonende Bodenbearbeitung, Einsatz von Homöopathie bei Tieren wird für ein ökologisches Gleichgewicht gesorgt.

 

Bio bringt mehr Biodiversität

Durch die Verwendung vielfältiger Pflanzensorten und Tierrassen sowie das Fehlen von Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln wird die Artenvielfalt erhöht.

 

Kennzeichnung:

In Österreich ist ein Bioprodukt an der Bezeichnung „aus biologischer Landwirtschaft“ zu erkennen. Statt „biologisch“ kann auch „organisch-biologisch“, „biologisch-dynamisch“ oder „ökologisch“ verwendet werden.

Vorsicht bei Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau" oder "aus umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" - diese haben mit „Bio“ nichts zu tun.

 

Neben der Bezeichnung „aus biologischer Landwirtschaft“ müssen auf der Verpackung noch die Kontrollstellennummer, das EU-Biozeichen und ein Hinweis, ob das Lebensmittel in einem bestimmten EU-Mitgliedsstaat oder der EU oder außerhalb der EU erzeugt wurde, angegeben sein.

 

Quelle: www.lebensministerium.at

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